Bilder von Persönlichkeiten dürfen ungefragt abgebildet werden

Wir erinnern uns: die englische Zeitung „News of the World“ hat mehrere Jahre Promis heimlich belauscht und daraus Skandalgeschichten produziert. Der Medienmogul Rupert Murdoch musste sich bei einer Anhörung im englischen Unterhaus verteidigen. Bei der Anhörung zeigte er sich „schockiert“ aber nicht verantwortlich, da er von den „Lauschangriffen“ seiner Angestellten nichts gewusst habe. Murdoch verteidigte allerdings den aggressiven Stil seiner Zeitungen und sagte, dass Persönlichkeiten nur ein beschränktes Recht auf Privatsphäre hätten.

Auch in der Schweiz ist das so. Persönlichkeiten, die im öffentlichen Leben stehen, müssen immer damit rechnen, dass ihr Bild plötzlich in einer Zeitung oder Zeitschrift abgedruckt wird. Bei Privatpersonen hingegen dürfen die Medien das nicht.

Das Recht am eigenen Bild
Grundsätzlich darf eine „Privatperson“ ohne ausdrückliche Zustimmung nicht in einer Zeitung abgebildet werden. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen: Zulässig ist die Abbildung nur, wenn die Person lediglich einen Teil der Landschaft, der einer Veranstaltung oder eines Ereignisses bildet. Die Person darf aber nicht aus der Menge herausgehoben werden oder sich in einer misslichen Situation befinden, wie zum Beispiel ein Unfallopfer. Wenn Sie also an einem Konzert, einem Umzug oder einer Demo teilnehmen, sind sie nie sicher, dass das Bild am anderen Tag in einer Zeitung auftaucht.

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